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   BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69   

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BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69 (https://dejure.org/1969,312)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1969 - I WD 4.69 (https://dejure.org/1969,312)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1969 - I WD 4.69 (https://dejure.org/1969,312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung des Dienstgrades eines Leutnants in Reserve in den untersten Dienstgrad - Begehung eines Dienstvergehens durch Verteilung einer Resolution - Verteilung einer Resolution mit dem Aufruf zu aktiven sofortigen Maßnahmen gegen die Institutionen der Bundeswehr - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 43, 9
  • DVBl 1970, 458
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69
    Denn es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Bestimmung, die sich gegen eine bestimmte Meinung als solche richtet; sie schränkt vielmehr die Freiheit der Meinungsäußerung zum Schutte eines schlechthin und ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung schutzwürdigen Rechtsgutes ein (BVerfGE 7, 198; 209, 210).

    Daraus folgt, daß die gegenseitige Beziehung zwischen Grundrecht und "allgemeinem Gesetz" nicht als einseitige Beschränkung der Geltungskraft des Grundrechts durch die "allgemeinen Gesetze" aufzufassen ist; es findet vielmehr eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, daß die "allgemeinen Gesetze" zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Schranken setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich-demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (BVerfGE 7, 198, 209) [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51].

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69
    Da dem Beschuldigten ein Verstoß gegen die erste Alternative des § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG, also eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, nicht zur Last gelegt wird, zu der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Gleichheitssatz gehört (vgl. BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]; 5, 85, 140, 141), [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]kann bei der Betrachtung seiner Handlungsweise die erörterte, in den Flugblättern indes nur versteckt auftretende antidemokratische Tendenz außer Betracht bleiben.

    Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung hat für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung grundlegende Bedeutung, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Widerstreit der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85, 205) [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51].

  • BVerwG, 25.02.1969 - I WDB 1.69
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69
    Ein Reserveoffizier, der - wie der Beschuldigte - Soldaten zu einem derartigen Verhalten aufruft, fordert zum Rechtsmißbrauch auf (vgl. BVerwG NZWehrr 1969, 140 = NJW 1969, 675).
  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 73.68

    Anspruch auf Bereitstellung von Förderungsmitteln aus dem Bundesjugendplan -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69
    Wer Kritik an der Verfassungswirklichkeit übt und Änderungen des Grundgesetzes empfiehlt - etwa um die Ziele des Grundgesetzes besser zu verwirklichen - kann nützliche und anerkennenswerte Arbeit leisten (vgl. BVerwG NJW 1969, 1784, 1785) [BVerwG 20.06.1969 - VII C 73/68].
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69
    Liegen dagegen nur rein verstandesmäßige Gründe vor, die den Kriegsdienst mit der Waffe als verfehlt erscheinen lassen, fehlt es aber an der als innerlich verpflichtend empfundenen Gewissensentscheidung, so liegt eine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht vor (BVerwG DVBl 1969, 748).
  • BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 18.67

    Gewissensentscheidung auf Grund von vernunftmäßigen Überlegungen - Wandelbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69
    Es kommt allenfalls in Betracht, daß sich auf Grund von Erwägungen politischer oder sonstiger verstandesmäßiger oder vernunftmäßiger Natur in einem Wehrpflichtigen eine Gewissensentscheidung bildet, die ihm den Kriegsdienst mit der Waffe verbietet (BVerwG Urteil vom 20. Juni 1968 - VIII C 18.67 - vgl. auch BVerwG Urteil vom 28. März 1968 - VIII C 35.67).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69
    Entscheidend ist aber auch in derartigen Fällen das Vorhandensein einer echten Gewissensentscheidung, also die Bildung einer im Inneren vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen, oder, wie das Bundesverfassungsgericht dies ausgedrückt hat, eine ernste sittliche, d.h. an den Kategorien vom "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage für sich bindend und unbedingt verpflichtend erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann (BVerfGE 12, 45, 55) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60].
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 35.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69
    Es kommt allenfalls in Betracht, daß sich auf Grund von Erwägungen politischer oder sonstiger verstandesmäßiger oder vernunftmäßiger Natur in einem Wehrpflichtigen eine Gewissensentscheidung bildet, die ihm den Kriegsdienst mit der Waffe verbietet (BVerwG Urteil vom 20. Juni 1968 - VIII C 18.67 - vgl. auch BVerwG Urteil vom 28. März 1968 - VIII C 35.67).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69
    Da dem Beschuldigten ein Verstoß gegen die erste Alternative des § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG, also eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, nicht zur Last gelegt wird, zu der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Gleichheitssatz gehört (vgl. BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]; 5, 85, 140, 141), [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]kann bei der Betrachtung seiner Handlungsweise die erörterte, in den Flugblättern indes nur versteckt auftretende antidemokratische Tendenz außer Betracht bleiben.
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69
    Den für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges erforderlichen Gesamtvorsatz hat er spätestens dadurch gefaßt, daß er sich während der Flugblattverteilung vor der ersten Kaserne zur gleichartigen weiteren Verteilung vor einer anderen Kaserne in Bergzabern entschloß (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]).
  • BVerwG, 28.04.1977 - 2 WD 10.75

    Aktivität im Arbeitskreis demokratischer Soldaten - Planmäßige, auf

    Vielmehr ist entscheidend der Gesamteindruck, den der Durchschnittsleser von dem Inhalt der ihm übergebenen Schrift erhalten muß (BVerwG Urteil vom 24. September 1969 - I WD 4/69 -, insoweit nicht veröffentlicht).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (I WD 4/69 in BVerwGE 49, 9, 19 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73] = NZWehrr 1970, 132, 138) ist unter unwürdigem Verhalten im Sinne von § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG ein Fehlverhalten von besonderer Intensität zu verstehen.

    Nach der mehrfach erwähnten Entscheidung des I. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts - I WD 4/69 -, der sich der erkennende Senat anschließt, ist § 17 Abs. 3 SG ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG, das damit in zulässiger Weise das Grundrecht der freien Meinungsäußerung einschränkt.

    Soweit die Kammer unter Berufung auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts I WD 4/69 die Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung damit begründet hat, daß der frühere Soldat seine eigene politische Unfehlbarkeit postuliert und sich damit als undemokratisch erwiesen habe, so schließt sich der Senat dieser Begründung nicht an.

  • BVerwG, 25.11.1987 - 2 WD 16.87

    Kriegsdienstverweigerung - Mißbrauch des Grundrecht - Reserveoffizier -

    Es kam demgemäß für die Auslegung des Aufrufs darauf an, wie die Empfänger - Soldaten und Reservisten der Bundeswehr -, die das Flugblatt in die Hand gedrückt erhalten sollten und erhielten, seinen Inhalt verstanden und verstehen mußten (BVerwG Urteil vom 24. September 1969 - 1 WD 4/69).

    Ein Reserveoffizier, der wie der frühere Soldat zu einem derartigen Tun aufruft, fordert mithin zum Rechtsmißbrauch auf und legt ein Verhalten an den Tag, das geeignet ist, ihn in seinem Ansehen, das für eine Wiederverwendung in seinem Dienstgrad erforderlich ist, tiefgreifend zu schädigen und das Vertrauen zu zerstören, das in ihn als Grundlage für seine weitere Verwendung in der Bundeswehr in seinem bisherigen Dienstgrad gesetzt werden muß (BVerwGE 43, 9, 14) [BVerwG 24.09.1969 - I WD 4/69].

  • BVerwG, 28.11.2007 - 2 WD 28.06

    Nichterscheinen; Hauptverhandlung; Anordnung des persönlichen Erscheinens;

    Unter einem "unwürdigen Verhalten" ist danach ein "Fehlverhalten von besonderer Intensität, ein Sichhinwegsetzen über die unter Soldaten und von der Gesellschaft anerkannten Mindestanforderungen an eine auf Anstand, Sitte und Ehre bedachte Verhaltensweise eines Reservisten mit Vorgesetztenrang" zu verstehen (vgl. Urteile vom 24. September 1969 - BVerwG 1 WD 4.69 - BVerwGE 43, 9 , vom 15. Juli 1982 - BVerwG 2 WD 63.81 - BVerwGE 76, 7 = NZWehrr 1983, 143 und vom 23. April 1985 a.a.O. ; Walz, a.a.O. § 23 Rn. 36).
  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82

    Wehrbeschwerde - Erzieherische Maßnahme - Gerichtliche Entscheidung -

    Ein Vorgesetzter, der so den Verfassungsauftrag der Bundeswehr in Frage stellen würde, verhält sich ernsthaft ansehensschädigend (vgl. etwa BVerwGE 43, 9 ff. und 48 ff.).
  • BVerwG, 02.04.1974 - II WD 5.74

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen der Begehung von Straftaten -

    Nicht jedes nach § 17 Abs. 3 SG pflichtwidrige Verhalten eines ausgeschiedenen Offiziers oder Unteroffiziers sollte nach dem Willen des Gesetzgebers auch als Dienstvergehen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG gelten (vgl. zur Entstehungsgeschichte beider Bestimmungen Urteil des BVerwG in DVBl 1970, 458 = NZWehrr 1970, 132).
  • BVerwG, 15.07.1982 - 2 WD 63.81

    Disziplinarverfahren gegen einen früheren Soldaten - Nachwirkende Verpflichtung

    Darunter fällt zumindest in Sichhinwegsetzen über die unter Soldaten und von der Gemeinschaft anerkannten Mindestanforderungen an eine auf Anstand, Sitte und Ehre bedachte Verhaltensweise eines Reservisten mit Vorgesetztenrang (BVerwGE 43, 9, 19 ff) [BVerwG 24.09.1969 - I WD 4/69].
  • BVerwG, 21.07.1976 - 6 B 1.76

    Entlassung eines Sanitätsoffizier-Anwärters auf Grund mangelnder Eignung -

    Daß derartige massive rechtswidrige Aktivitäten einen Mißbrauch des auch den Soldaten zustehenden Grundrechts der freien politischen Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) darstellen, bedarf keiner näheren Begründung und infolgedessen auch nicht der höchstrichterlichen Klärung (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschluß vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 481.68 - [NZWehrr 1970, 218]; BVerwGE 43, 9 und 48).
  • BVerwG, 17.10.1979 - 6 B 67.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung an die

    Denn der Senat hat in dieser Entscheidung nicht etwa - wie die Beschwerde anzunehmen scheint - die wertneutrale persönliche Entscheidungsfreiheit über den Einsatz von Gewalt und über den Ablauf der (militärischen) Situation als durch Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG schlechthin geschützt erachtet, sondern nur die an der eigenen sittlichen Überzeugung von "Gut und Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage für sich bindend und unbedingt verpflichtend erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann (vgl. u.a. auch BVerwGE 43, 9 [13] unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 45 [55]).
  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Entscheidend ist also auch in derartigen Fällen das Vorhandensein einer "echten" Gewissensentscheidung, die der Wehrpflichtige für sich bindend und unbedingt verpflichtend erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]; BVerwGE 7, 242 [247]; 38, 358 [359/360]; 43, 9 [13]).
  • BVerwG, 27.07.1977 - 2 WD 22.77

    Gegen die Bundeswehr gerichtete politische Aktivität eines Soldaten im Ruhestand

    Entscheidungserheblich ist allein, wie der, der auf der Straße eine politische Flugschrift erhält und unter diesen Umständen zu genauer Wortinterpretation nicht fähig ist, den Inhalt der Schrift versteht oder verstehen muß (s. BVerwG, Urteil vom 24.9.1969 - I WD 4/69).
  • BVerwG, 01.08.1978 - 2 WD 15.76

    Berufungsverfahren eines aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Reserveoffiziers

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